25. Juni 1873Gründungsaufruf zur Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr |
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Das segensreiche Wirken der freiwilligen Feuerwehren ist zu allgemein anerkannt, als daß der ergebenst Unterzeichnete hierüber ein Wort verlieren sollte. Allerdings kann die systematische Verwendung der verfügbaren Kräfte im Falle der Not auch durch ortspolizeiliche Vorschriften, wie es in hiesiger Gemeinde bisher gebräuchlich war, erzielt werden; aber es möge Jeder erwägen, daß durch Bildung einer freiwilligen Feuerwehr an die Stelle des polizeilichen Zwanges das Streben tritt, aus freiem Willen für die materiellen Güter des Nächsten einzutreten. Auch wird es keinem entgehen, daß eine geschulte, mit den nötigen Geräten ausgerüstete Mannschaft mit ganz anderem Erfolge dem verheerenden Elemente entgegentreten können wird, als Leute, die vieleicht zum ersten Male an die Geräte gestellt werden. W.Dürr, Lehrer. |
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