25. Juni 1873

Gründungsaufruf zur Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr

Das segensreiche Wirken der freiwilligen Feuerwehren ist zu allgemein anerkannt, als daß der ergebenst Unterzeichnete hierüber ein Wort verlieren sollte. Allerdings kann die systematische Verwendung der verfügbaren Kräfte im Falle der Not auch durch ortspolizeiliche Vorschriften, wie es in hiesiger Gemeinde bisher gebräuchlich war, erzielt werden; aber es möge Jeder erwägen, daß durch Bildung einer freiwilligen Feuerwehr an die Stelle des polizeilichen Zwanges das Streben tritt, aus freiem Willen für die materiellen Güter des Nächsten einzutreten. Auch wird es keinem entgehen, daß eine geschulte, mit den nötigen Geräten ausgerüstete Mannschaft mit ganz anderem Erfolge dem verheerenden Elemente entgegentreten können wird, als Leute, die vieleicht zum ersten Male an die Geräte gestellt werden.
Deshalb ist der ergebenst Unterzeichnete der festen Überzeugung, daß es in einer Gemeinde, wie Billingshausen, nur eines Aufrufes bedarf, um die gesamte männliche Einwohnerschaft für ein so überaus nützliches Institut zu gewinnen. Wer sich durch hohes Alter oder Krankheit gehindert fühlt, aktiv sich zu beteiligen, der möge wenigstens als passives Mitglied dem zu gründeten Verein beitreten. Als aktive Mitglieder können sich vorläufig alle Jünglinge und Männer im Alter von 16 - 40 Jahren einzeichnen.
Und so hofft denn recht zahlreiche Beteiligung im Interesse der guten Sache

W.Dürr, Lehrer.
Billingshausen, den 25. Juni 1873.